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Nach einer erfolgreichen Erstauflage des Sportanwaltstags im Jahr 2021 in Präsenz in Berlin konnten wir auch in diesem Jahr einen erfolgreichen 3. Sportanwaltstag (nach 2020 online und 2021 in Präsenz) durchführen.
Mit 15 FAO Stunden konnten die Teilnehmer einem großartigen Programm beiwohnen.
Auf Grund der weltweiten Geschehnisse hat sich ein Block der Tagung mit dem Thema Sport und Politik auseinandergesetzt. Unter anderem konnten die Teilnehmer einem spannenden Vortrag von Frau Rechtsanwältin Sylvia Schenk zum Thema Sport und Menschenrechte, die sich seit Jahren mit diesem Thema beschäftigt, folgen, der sich unter anderem mit der Frage des Umgangs mit Menschenrechten in Verbindung mit der Fußball- WM in Katar 2022 auseinandersetzt.
Anschließend hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, die rechtliche Einordung von Herrn Prof. Dr. Christian J. Tams, LL.M., zum Thema Sportsanktionen zwischen Völkerrecht und Verbandsregeln, zu hören. Auch Rechtsanwalt Dr. Christian Krähe hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob der Ausschluss von Sportlern aus Russland und Weißrussland durch die FIL auf Grund des Ukraine Kriegs zulässig ist. Geschlossen hat den Block Rechtsanwalt Karl Hamacher mit seinem Vortrag zu der Frage, ob Sportsponsoringverträge auf Grund von Geschehnissen wie dem Ukraine Krieg ohne weiteres gekündigt werden können.
Der sich am Nachmittag anschließende Block zum Thema Vereinsrecht war erneut ein Block mit vielen Hinweisen für den praktizierenden Rechtsanwalt. So hat Herr Rechtsanwalt Marc P. Schneider zum Thema Satzungsänderungen - Recht, Strategie, Politik spannende Antworten auf viele offene Fragen geliefert.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Dehesselles hat sich sodann der Frage gewidmet, ob ein Vorstand immer tätig werden muss und dabei das Fußballspiel SC Freiburg vs. FC Bayern München zum Anlass genommen, in welchem der FC Bayern kurze Zeit einen Mann zu viel auf dem Platz hatte und sich die Frage stellte, muss der SC Freiburg als Verein bereits aus möglichen Haftungsgründen hier Einspruch einlegen.
Ebenfalls für Praktiker von großer Bedeutung war der Vortrag des Rechtsanwalts Dr. Jörg Dauernheim zum Thema Corona und der Rückforderung von Soforthilfen. Vor allem im Hinblick auf die Beratungspraxis von Vereinen hatte Herr Dr. Dauernheim wertvolle Tipps dabei.
Geschlossen hat den Block am Freitag Nachmittag Herr Dr. Jörg Alvermann mit einem Update zum Steuerrecht in Bezug auf den Verein.
Der Samstag begann dann nach einem gemeinsamen tollen Freitag-Abend im Zollpackhof in Berlin mit einem mehr als spannenden Einblick in das Leben eines Rechtsanwalts und Spielerberaters. Herr Rechtsanwalt Alexander Bergweiler hat spannend den von ihm begleiteten Transfer des Fußballers Antonio Rüdiger zu Real Madrid den Teilnehmern nahe gebracht und mit so einigen Tipps und Tricks das Auditorium schmunzeln lassen.
Im Anschluss hieran erhielten die Teilnehmer der Tagung in einer Schalte zu Herrn Steffen Simon, Direktor Öffentlichkeit und Fans beim DFB, aktuelle Eindrücke direkt aus Katar.
Nach diesem tollen Einblick ging es dann weiter mit einem spannenden Vortrag zur Sportschiedsgerichtsbarkeit, national und international, von den Rechtsanwälten Dr. Caroline Bechtel und Dr. Karsten Hofmann, welcher von den Gedanken zur Streitwertbestimmung von Rechtsanwältin Prof. Dr. Anne Jakob abgerundet wurde.
Der vierte und letzte Block der Tagung beschäftigte sich dann mit dem aktuellen Thema Integritäts-Governance/Personalisierte Gewalt im deutschen Sport. Hier hat Frau Christina Gassner eindrucksvoll die Sicht des Verbandes geschildert, wie man mit dieser Problematik umgeht. Herr Johannes Herber schilderte sodann im Gegenzug die Sicht und den Umgang mit Betroffenen und Frau Prof. Dr. Anne Jakob schloss die Runde mit der Sichtweise und den auftretenden Problemen einer in diesem Bereich tätigen Rechtsanwältin
Die hervorragenden Referenten haben die Tagung erneut zu einem tollen Sportanwaltstag gemacht und wir danken allen Teilnehmern und Referenten für ihre Teilnahme. Wir freuen uns bereits jetzt auf die nächste Tagung.
Die Unterlagen zu der Tagung finden Sie im Mitgliederbereich.