Veranstaltungsnachlese

2023

2022

Nach einer erfolgreichen Erstauflage des Sportanwaltstags im Jahr 2021 in Präsenz in Berlin konnten wir auch in diesem Jahr einen erfolgreichen 3. Sportanwaltstag (nach 2020 online und 2021 in Präsenz) durchführen.

Mit 15 FAO Stunden konnten die Teilnehmer einem großartigen Programm beiwohnen.

Auf Grund der weltweiten Geschehnisse hat sich ein Block der Tagung mit dem Thema Sport und Politik auseinandergesetzt. Unter anderem konnten die Teilnehmer einem spannenden Vortrag von Frau Rechtsanwältin Sylvia Schenk zum Thema Sport und Menschenrechte, die sich seit Jahren mit diesem Thema beschäftigt, folgen, der sich unter anderem mit der Frage des Umgangs mit Menschenrechten in Verbindung mit der Fußball- WM in Katar 2022 auseinandersetzt.

Anschließend hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, die rechtliche Einordung von Herrn Prof. Dr. Christian J. Tams, LL.M., zum Thema Sportsanktionen zwischen Völkerrecht und Verbandsregeln, zu hören.  Auch Rechtsanwalt Dr. Christian Krähe hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob der Ausschluss von Sportlern aus Russland und Weißrussland durch die FIL auf Grund des Ukraine Kriegs zulässig ist. Geschlossen hat den Block Rechtsanwalt Karl Hamacher mit seinem Vortrag zu der Frage, ob Sportsponsoringverträge auf Grund von Geschehnissen wie dem Ukraine Krieg ohne weiteres gekündigt werden können.

Der sich am Nachmittag anschließende Block zum Thema Vereinsrecht war erneut ein Block mit vielen Hinweisen für den praktizierenden Rechtsanwalt. So hat Herr Rechtsanwalt Marc P. Schneider zum Thema Satzungsänderungen - Recht, Strategie, Politik spannende Antworten auf viele offene Fragen geliefert.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Dehesselles hat sich sodann der Frage gewidmet, ob ein Vorstand immer tätig werden muss und dabei das Fußballspiel SC Freiburg vs. FC Bayern München zum Anlass genommen, in welchem der FC Bayern kurze Zeit einen Mann zu viel auf dem Platz hatte und sich die Frage stellte, muss der SC Freiburg als Verein bereits aus möglichen Haftungsgründen hier Einspruch einlegen.

Ebenfalls für Praktiker von großer Bedeutung war der Vortrag des Rechtsanwalts Dr. Jörg Dauernheim zum Thema Corona und der Rückforderung von Soforthilfen. Vor allem im Hinblick auf die Beratungspraxis von Vereinen hatte Herr Dr. Dauernheim wertvolle Tipps dabei.

Geschlossen hat den Block am Freitag Nachmittag Herr Dr. Jörg Alvermann mit einem Update zum Steuerrecht in Bezug auf den Verein.

 

Der Samstag begann dann nach einem gemeinsamen tollen Freitag-Abend im Zollpackhof in Berlin mit einem mehr als spannenden Einblick in das Leben eines Rechtsanwalts und Spielerberaters. Herr Rechtsanwalt Alexander Bergweiler hat spannend den von ihm begleiteten Transfer des Fußballers Antonio Rüdiger zu Real Madrid den Teilnehmern nahe gebracht und mit so einigen Tipps und Tricks das Auditorium schmunzeln lassen.

Im Anschluss hieran erhielten die Teilnehmer der Tagung in einer Schalte zu Herrn Steffen Simon, Direktor Öffentlichkeit und Fans beim DFB, aktuelle Eindrücke direkt aus Katar.  

Nach diesem tollen Einblick ging es dann weiter mit einem spannenden Vortrag zur  Sportschiedsgerichtsbarkeit, national und international, von den Rechtsanwälten Dr. Caroline Bechtel und Dr. Karsten Hofmann, welcher von den Gedanken zur Streitwertbestimmung von Rechtsanwältin Prof. Dr. Anne Jakob abgerundet wurde.

Der vierte und letzte Block der Tagung beschäftigte sich dann mit dem aktuellen Thema Integritäts-Governance/Personalisierte Gewalt im deutschen Sport. Hier hat Frau Christina Gassner eindrucksvoll die Sicht des Verbandes geschildert, wie man mit dieser Problematik umgeht. Herr Johannes Herber schilderte sodann im Gegenzug die Sicht und den Umgang mit Betroffenen und Frau Prof. Dr. Anne Jakob schloss die Runde mit der Sichtweise und den auftretenden Problemen einer in diesem Bereich tätigen Rechtsanwältin

Die hervorragenden Referenten haben die Tagung erneut zu einem tollen Sportanwaltstag gemacht und wir danken allen Teilnehmern und Referenten für ihre Teilnahme. Wir freuen uns bereits jetzt auf die nächste Tagung.

Die Unterlagen zu der Tagung finden Sie im Mitgliederbereich.  

 

 

2021

2020

Die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht auf dem virtuellen 71. Deutschen Anwaltstag zum Thema "Die Kanzlei als Unternehmen" vom 15.-19.06.2020

Wie bereits in den vorangegangenen Jahren war die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht auch in diesem Jahr auf dem Deutschen Anwaltstag, diesmal virtuell, vertreten.

Am Montag, den 115.06.2020, begrüßte die ARGE Sportrecht in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Mitglieder und Interessierte im Webinar zum Thema " Das neutrale Geschlecht im Sport" .

Frau Prof. Dr. Anne Jakob hat in einem interessanten und spannenden Vortrag zum Thema Einblicke in die doch bisher nicht wirklich beachtete und damit nicht bis kaum, jedenfalls offenbar unzureichend geregelte Welt des neutralen Geschlechts im Sport vermittelt.

Die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht bedankt sich ganz herzlich hierfür.

von RAin Wilhelm, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht

Nachdem im Frühjahr 2020 die geplante Tagung der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht 2020 in Köln auf Grund der Corona-Pandemie leider abgesagt werden musste, fand im November 2020 (12./13.11.2020) der erste Sportanwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht statt. Da auch hier auf Grund der Corona Pandemie leider ein Vor Ort Treffen nicht möglich war,  wurde die Veranstaltung kurzerhand umgeplant und in eine Online-Tagung verwandelt.

Dennoch konnten die 15 FAO Stunden für alle Fachanwälte für Sportrecht sowie alle angehenden Fachanwälte für Sportrecht angeboten und absolviert werden.

Das ganze hat lediglich dem gemütlichen Ausklingeln der Veranstaltung am Abend geschadet, der Tagung an sich aber nicht. Die hervorragenden Referenten haben die ebenfalls für sie bestehenden Herausforderungen eines Webinars gemeistert, genauso wie die vielen Zuhörer vor den Bildschirmen.

Wir danken allen Teilnehmern und Referenten für Ihre Teilnahme und Geduld und wir hoffen, uns bald wieder tatsächlich sehen zu können.

Die Unterlagen zu der Tagung finden Sie im Mitgliederbereich.  

 

von RAin Wilhelm, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht

2019

Jubiläumstagung – 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im DAV

Tagung der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht am vom 05. - 06. Juli 2019 in Hamburg

 

Nach dem das Jubiläumsjahr 2019 der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im DAV für die Mitglieder und Interessierte bereits früh, nämlich im Januar 2019 in Berlin, startete, lud der geschäftsführende Ausschuss im Jubiläumsjahr zur zweiten Tagung nach Hamburg ein.

Trotz des zweiten Termins, gelegen in den Sommerferien, war das Interesse an der Tagung groß, wie an der erfreulich hohen Teilnehmerzahl zu erkennen war.

Wie auch sonst an den Tagungen der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht üblich, wurde die Tagung von einem sportlichen Großereignis begleitet- dieses Mal die Beachvolleyball- WM in Hamburg.

Traditionell begann die Tagung sodann zunächst aber am Freitagmittag mit interessanten Gästen und Referenten.

Eröffnet wurde die Tagung mit der Begrüßung aller Anwesenden durch den Vorsitzenden des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht, Rechtsanwalt Dr. Thomas Summerer (München).

Die ARGE Sportrecht durfte sich dann über ein Grußwort der Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins, freuen, welche neben ihrem Lob für die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht und Ausführungen und dem Zuspruch zu dem mittlerweile beschlossenen Fachanwalt für Sportrecht rührende Worte über den Mitbegründer der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht Herrn Rechtsanwalt und Notar Paul Beckmann fand, der die Einführung des Fachanwalts leider nicht mehr miterleben durfte.

Als ersten Referenten durfte die ARGE Sportrecht sodann Herrn Prof. Dr. Jan F. Orth, LL.M., Vors. Richter am Landgericht Köln, begrüßen, der über die „Leading Cases im Sportrecht der letzten 20 Jahre“ referierte. Immer wieder interessant und spannend für die Teilnehmer der Tagungen sind die Entwicklungen in der Rechtsprechung der Sportgerichte und den unterschiedlichen Rechtsauffassungen der jeweils involvierten Gerichtsbarkeiten. Herr Prof. Dr. Orth gab einen hervorragenden Überblick über die teilweise divergenten Highlights der Rechtsprechungen der letzten 20 Jahre. Die Folien zu dem Vortrag finden Sie in Kürze im Mitgliederbereich.

 

Im Folgenden durfte die ARGE Sportrechte Frau Dr. Anne van Ysendyck, Director Legal Affairs Department IOC, begrüßen, welche zum Thema The New Norm und die neuen Host-City-Verträge referierte. Frau Dr. van Ysendyck gab einen Einblick in die Entwicklung der rechtlichen Grundlagen zwischen dem IOC und den jeweils ausrichtenden Stätten der Olympischen Spiele – von einem 1 Seiten Vertrag zu mehr als 70 Seiten. Die Folien zu dem Vortrag finden Sie in Kürze im Mitgliederbereich.

Nach dem Vortrag von Frau Dr.  Ysendyck berichtete Herr Dr. Summerer über die neuesten Entwicklungen zum Fachanwalt für Sportrecht. Auf die sich stellenden Fragen wurden soweit zum jetztigen Zeitpunkt möglich Antworten gefunden und es wurde rege und konstruktiv über die Zulassung und den Erwerb des Titels Fachanwalt für Sportrecht diskutiert.

Der erste Tag der Jubiläumstagung wurde sodann mit der Mitgliederversammlung und den Wahlen des Geschäftsführenden Ausschusses beendet. Die Teilnehmer genossen den Abend sodann bei einer Hafenrundfahrt und dem anschließenden Abendessen im Restaurant Au-Quai.

Am nächsten Tag wurde die ARGE Sportrecht mit einem Festvortrag des Parlamentarischer Staatssekretär, BMI, MdB Herr Stephan Mayer zum Thema „Deutsche Bewerbungen für Internationale Sportgroßveranstaltungen“ beehrt.

Unjuristisch aber bei Weitem nicht weniger spannend referierte Frau Michaela Röhrbein, Generalsekretärin des Deutschen Turnerbunds, im Anschluss zum Thema „Faktische Rahmenbedingungen bei Sportgroßveranstaltungen“ am Beispiel des Internationales Deutsches Turnfest. Soweit man immer davon ausging, Großveranstaltungen finden nur im Profibereich statt, bekam man durch den Vortrag von Frau Röhrbein einen Einblick dahingehen, dass Großveranstaltungen auch durchaus im Amateur- und Breitensportbereich stattfinden. Die Folien zu dem Vortrag finden Sie in Kürze im Mitgliederbereich.

Herr Michael Mronz, Geschäftsführer Rhein Ruhr City GmbH, gab im Anschluss mit seinem Vortrag „Rhein Ruhr City 2032 – eine Vision für Visionen“ einen Einblick in die Planung für eine mögliche Bewerbung der Region Rhein Ruhr City für die olympischen Sommerspiele 2032. Im Vordergrund standen hier vor allem das Thema Nachhaltigkeit. Die Folien zu dem Vortrag finden Sie in Kürze im Mitgliederbereich.

Passend zu dem Vortrag des Herrn Mronz konnten sich die Teilnehmer einen Eindruck der ökonomischen Bedeutung von olympischen Spielen in Deutschland verschaffen. Durch den Vortrag des Herrn Prof. Dr. Holger Preuß, Johannes Gutenberg Universität, zum Thema „Oekonomische Bedeutung Olympische Spiele in Deutschland. Welche Dimension ist zu erwarten?“ wurden olympische Spiele in Deutschland aus einer anderen als der juristischen Sicht betrachtet, mit Erkenntnissen, die darauf hoffen lassen, dass auch Deutschland nach 1972 noch einmal Gastgeber der Olympischen Spiele werden wird. Vielleicht sogar 2032? Die Folien zu dem Vortrag finden Sie in Kürze im Mitgliederbereich.

 

Nach der anschließenden Panels Diskussion und der damit endenden Jubiläumstagung der ARGE Sportrecht durfte natürlich der Besuch des Großereignisses Beachvolleyball WM 2019 nicht fehlen. So konnten die Teilnehmer das stimmungsvolle Finale der Damen live – leider bei Regen, aber im überdachten Stadion am Rothenbaum- miterleben und den Damen im Sand frenetisch zujubeln. Im Anschluss an das Damenfinale standen sodann ein deutsches Männerteam im Sand, die erfolgreich um den Einzug ins Finale am folgenden Sonntag kämpften.

Durch die Jubiläumstagung führte Herr Dieter Gruschwitz, Journalist, Sport- und Medienexperte.

 

Im Jahr 2019 kann die ARGE Sportrecht auf zwei erfolgreiche, abwechslungsreiche und interessante Tagungen gen in Berlin und Hamburg zurückblicken. Damit verbunden ist der Dank an die Referenten, Gesprächspartner, Organisatoren, Mitgliedern und Interessenten, die alle dazu beigetragen haben, dass die beiden Tagungen erneut zu einem schönen Event der Weiterbildung und des Wiedersehens geworden ist.

Wir freuen uns auf unsere nächste Tagung in 2020. Der neue alte geschäftsführende Ausschuss mit seinem neuen Vorsitzenden Herrn Jörg Alvermann arbeitet fleißig an der kommenden Tagung. Mehr hierzu in Kürze.

 

von RAin Wilhelm, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht

 

„Rechtsschutz für Sportler durch den Fachanwalt Sportrecht“

Die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht auf dem 70. Deutschen Anwaltstag in Leipzig am 16. Mai 2019 zum Thema "Rechtsstaat leben"

Wie bereits in den vorangegangenen Jahren war die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht auch in diesem Jahr auf dem Deutschen Anwaltstag vertreten.

Am Donnerstag, den 16.05.2019, begrüßte die ARGE Sportrecht in der Zeit von 11:00 bis 12:30 Uhr Mitglieder und Interessierte.

Der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht, Rechtsanwalt Dr. Thomas Summerer hieß  die Zuhörer willkommen und führte in das Thema des Deutschen Anwaltstags „Rechtsstaat leben“ im Zusammenhang mit sportrechtlichen Problematiken ein.

Anschließend berichtete Herr Dr. Summerer über den neuen Fachanwalt für Sportrecht.

Die Zulassung des Fachanwalts für Sportrecht ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer qualifizierten Beratung sowohl des Breitensports als auch des Profisports. Nachdem die Fachanwaltschaft beschlossen wurde, stellte Herr Dr. Summerer den Fachanwalt nebst Curriculum vor und beantwortete Fragen zum Erwerb des Fachanwaltstitels.

 Nach der Vorstellung des neuen Fachanwalts konnten die Zuhörer den interessanten Ausführungen des Herrn Dr. Mirko Widdascheck zum Thema „Der Justizgewährleistungsanspruch des Dopingsünders“ lauschen. Schwerpunkt des Vortrags lag im bisher wenig konturierten allgemeinen Justizgewährleistungsansprüche im Sportrecht und die Freiwilligkeit der Schiedsvereinbarungen. Der Vortrag des Herrn Dr. Widdascheck finden Sie im Mitgliederbereich.  

Die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht, dankt allen Vortragenden für ihre Bereitschaft, den Anwesenden einen interessanten Tag zum Thema „Rechtsstaat leben“ auf dem 70. Deutschen Anwaltstag in Leipzig zu bereiten.

 

von RAin Wilhelm, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht

Perspektiven des Sportrechts

Tagung der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht am 11. Januar 2019 in Berlin

 

Das Jahr 2019 startete für die Mitglieder und Interessierte der ARGE Sportrecht bereits früh. Der geschäftsführende Ausschuss lud im Jubiläumsjahr 2019 bereits Anfang Januar zur ersten von zwei Tagungen nach Berlin. Trotz des frühen Termins war das Interesse an der Tagung groß, wie an der erfreulich hohen Teilnehmerzahl zu erkennen war.

Entgegen der sonstigen Tradition startete die Tagung dieses Mal bereits mit dem Sportereignis. Am Donnerstag Abend, dem 10.01.2019, waren wir demnach zu Gast bei dem Eröffnungsspiel der Handball Weltmeisterschaft und durften die Herren der deutschen Nationalmannschaft im Eröffnungsspiel gegen die Mannschaft aus Korea anfeuern. Nicht nur, dass das Spiel spannend und interessant war, so waren die Teilnehmer der ARGE Sportrecht auch von der Atmosphäre in der Mercedes-Benz Arena und dem „Drumherum“ begeistert.

Am Freitag Morgen startete sodann die auf einen Tag angesetzte Tagung in Berlin mit der Begrüßung durch den Vorsitzenden des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht, Rechtsanwalt Dr. Thomas Summerer (München).

Als ersten Referenten durften wir sodann Herrn Jörg Nothdurft, Abteilungsleiter Prozessführung und Recht im Bundeskartellamt, Bonn, begrüßen. Herr Nothdurft gab interessante Einblicke in das Kartellrecht in Bezug auf den Sport. Neben dem Regelbüchlein und den roten und gelben Karten gab es auch weitere spannende Kartellrechtsfälle zu beschmunzeln.

Selbstverständlich durfte auf der Tagung im Umfeld der Handball WM auch kein Referent zum Thema Handball und Weltmeisterschaft fehlen.

Herrn Mark Schober als Vorstandsvorsitzender des Deutschen Handballbundes war es gelungen, neben seinem mehr als sportlichen Zeitplans während der WM vor Ort, für unsere Mitglieder und Teilnehmer der Tagung Zeit zu finden und Interessantes zum Thema „ WM & EM: Handball-Highlights stehen vor der Tür- Die Herausforderungen an einen Ausrichter“ zu berichten. Sicherlich war einigen der Zuhörer durchaus bewusst, dass man eine WM und EM nicht mal so eben nebenbei organisiert. Aus den Gesichtern war aber dann abzulesen, dass hier durchaus Überraschung und Respekt zu erkennen war, was hinter der Organisation eines solchen Großevents tatsächlich steckt.

 

Als weiteren Referenten durften wir in Berlin sodann unseren Kollegen Herrn Rechtsanwalt Andreas Thiel, Justitiar des Handball-Bundesliga und ehemaliger Torwart der Deutschen Handball Nationalmannschaft, begrüßen, der uns in seinem Vortrag spannende Einblicke in die Grundzüge des Lizenzierungsverfahrens der Handball-Bundesliga ermöglichte. Neben Anekdoten zu alten Hallen im Osten des Landes, die den Bestimmungen der Bundesliga nicht mehr entsprachen und damit dem Versagen einer Lizenz für den kommenden Spielbetrieb zur Folge hatte, erhielten die Teilnehmer der Tagung auch Einblicke in die Vergabe von Lizenzen und deren Voraussetzungen.

Nach der Mittagspause ging es zwar weniger sportlich aber deswegen nicht weniger interessant zu, als uns Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Robak aus Köln über neue Abmahnrisiken durch die Datenschutzgrundverordnung aufklärte. Spätestens seit dem 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung in aller Munde.

Dass dieses auch für Vereine und Verbände gilt und welche möglichen Besonderheiten dann hier zu beachten sind, darüber referierte Herr Rechtsanwalts Prof. Niko Härting aus Berlin in einem spannenden Beitrag zum neuen Datenschutzrecht.

Nach der Kaffeepause war es an unserem Vorsitzenden des geschäftsführenden Ausschusses, die Mitglieder und Teilnehmer im Rahmen der aktuellen Stunde über DAS Thema zu informieren: die Zustimmung der Satzungsversammlung zum Fachanwalt für Sportrecht. Nachdem der Auftrag der Mitgliederversammlung, sich für den Fachanwalt für Sportrecht stark zu machen, an den geschäftsführenden Ausschuss herangetragen wurde, hat dieser alle Hürden hinter sich gelassen und die Satzungsversammlung überzeugen können, dass auch ein Fachanwalt für Sportrecht unter anderem auf Grund seiner spezifischen Rechtsproblematiken im Vereins- und Verbandsrecht durchaus neben den anderen Fachanwaltschaften eine Berechtigung hat.

Für die teilweise wirklich mühseligen Diskussionen und notwendigen Arbeiten darf den Wortführern in diesem Verfahren noch einmal ausdrücklich gedankt werden.

Zum Ende der Tagung hatte sodann Herrn Rechtsanwalt Christof Wieschemann das Wort und informierte im Rahmen der „Fehlerkulturin der Sportrechtsprechung“ über den aktuellen Stand in „die Aufarbeitung der Manipulation des Doping- Kontrollverfahrens bei den Olympischen Spielen in Sotchi 2014. 

 

Im Jahr 2019 kann die ARGE Sportrecht auf eine erfolgreiche, abwechslungsreiche und interessante erste Tagung zu Beginn des Jahres zurückblicken. Damit verbunden ist der Dank an die Referenten, Gesprächspartner, Organisatoren, Mitgliedern und Interessenten, die alle dazu beigetragen haben, dass die Jahrestagung erneut zu einem schönen Event der Weiterbildung und des Wiedersehens geworden ist.

Wir freuen uns auf unsere Jubiläumstagung im Juli in Hamburg.

 

von RAin Wilhelm, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht

2018

Moderne Entwicklungen im Sportrecht

Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht am 06./07. Juli 2018 in Köln

 

Auch im Jahr 2018 begrüßte die ARGE Sportrecht ihre Mitglieder und Interessierte zur Jahrestagung. Am 06. und 07. Juli 2018 waren wir in Köln zu Gast. Auch dieses Mal war das Interesse an der Tagung groß, wie an der erfreulich hohen Teilnehmerzahl zu erkennen war.

 

Der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht, Rechtsanwalt Dr. Thomas Summerer (München), hieß die Teilnehmer am Freitag, den 06.07.2018 um 13 Uhr willkommen und führte in das Tagungsthema „Moderne Entwicklung im Sportrecht“ ein.

 

In der gleichen Woche fand in Köln in der Lanxess Arena die Electronic Sports League (ESL) statt. Ein passender Rahmen für das Thema der Arbeitsgemeinschaft.

Mit großer Spannung wurde so auch der Referent Herr Joshua Begehr erwartet. Herr Begehr ist „FIFA“-Weltmeister 2009 und Geschäftsführer der eSports Reputation GmbH. Herr Begehr referierte zum Thema „Wie wird man Weltmeister im eSport?“ und sah sich höchst interessierten Tagungsteilnehmern gegenüber. Die vielen Nachfragen bestätigten das große Interesse an dem nicht-juristischen Vortrag des eSport „FIFA“-Weltmeisters von 2009.

 

Im Anschluss folgten die Teilnehmer der Tagung dem interessanten Vortrag von Rechtsanwalt Prof. Dr. Dieter Frey, LL.M. aus Köln. Herr Prof. Dr. Frey berichtete über ausgewählte Rechtsfragen im eSport. Die Teilnehmer erhielten Informationen zum diskussionsstand, ob der eSport in Deutschland als Sport Anerkennung findet, sowie ua. Einblicke zu rechtlichen Fragestellungen rund um den eSport wie die Frage nach Urheberrechten, Zulassungsvoraussetzungen von Streaming-Angeboten und der Problematik von Sponsoring-Angeboten.

Den Vortrag von Rechtsanwalt Prof. Dr. Dieter Frey finden Sie im Mitgliederbereich.

 

Nach dem spannenden Vortrag des Kollegen Prof. Dr. Frey hatten die Mitglieder das sichtliche Vergnügen, an den Erfahrungen des Herrn Hans-Joachim Eckert, Vorsitzender Richter am LG München, a.D. , ehemaliger Vorsitzender der Spruchkammer des FIFA-Ethik Komitees sowie Sports Governance Unit zum Thema „Compliance and Good Governance im Sport“ teilzuhaben. Spannendere und interessantere Einblicke in die Arbeit des Herrn Eckert als Vorsitzender der Spruchkammer FIFA-Ethik Komitees hätte niemand besser geben können als er selbst.

Den Freitagnachmittag sodann beschloss Frau Rechtsanwältin Inka Müller-Schmäh (Berlin), Geschäftsführerin der Sportsponsoring Anbieter (VSA), Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht, mit ihrer Aktualisierung der Hospitality –Leitfadens. Einmal mehr berichtete sie anschaulich mit rechtlichen Fragen rund um den Genuss von Häppchen und edlen Tropfen in VIP-Bereichen von Sportstätten. Die Teilnehmer der Tagung wurden über die neuesten Entwicklungen im Bereich des Korruptionsstrafrechts und in der Rechtsprechung informiert und der bisherige Leitfaden auf den neuesten Stand gebracht.

Den Vortrag von Rechtsanwältin Inka Müller-Schmäh finden Sie im Mitgliederbereich.

 

Die anschließende Mitgliederversammlung fand sodann im bekannten Rahmen statt. Das Protokoll zur Mitgliederversammlung finden Sie im Mitgliederbereich.

 

Der erste Tag endete nach einem gemeinsamen Abendessen in der Malzmühle in Köln mit dem Fußballspiel Brasilien gegen Belgien (WM Viertelfinalspiel) und dem einen oder anderen kühlen Kölsch.

 

Den folgenden Tag begann sodann Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Friedrich Beckmann (Hamburg), Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht, mit einer ausführlichen Besprechung des BAG-Urteils im Fall Müller zum Thema Befristung der Arbeitsverträge im Sport. Nachdem nun lange Unklarheit herrschte, hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr Stellung bezogen und eine klare Linie vorgegeben.

Den Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Jan Friedrich Beckmann finden Sie im Mitgliederbereich.

 

Anschließend wurden die Teilnehmer der Tagung über „Aktuelles zum Nominierungsanspruch im Spitzensport“ von Rechtsanwalt Dr. Paul Lambertz (Düsseldorf) informiert. Herr Dr. Lambertz gab interessante und der Hörerschaft vermutlich teils unbekannte Einblicke in die Nominierungspraxis der Sportverbände in die Nationalmannschaften.

 

Bevor es dann zu einem gemeinsamen Besuch der in Köln stattfindenden ESL in der Lanxess Arena ging, erhielten die Teilnehmer der Tagung zum Abschluss noch einen spannenden und erheiternden Bericht über die CAS-Rechtsprechung bei den Olympischen Winterspielen in Pyeongchang mit privaten Einblicken in die Arbeit des Kollegen Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Schimke, LL.M. (Düsseldorf), Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht.  

 

Auch in 2018 kann die ARGE Sportrecht auf eine erfolgreiche, abwechslungsreiche und interessante Tagung zurückblicken. Damit verbunden ist der Dank an die Referenten, Gesprächspartner, Organisatoren, Mitgliedern und Interessenten, die alle dazu beigetragen haben, dass die Jahrestagung erneut zu einem schönen Event der Weiterbildung und des Wiedersehens geworden ist.

 

von RAin Wilhelm, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht

 

 

"Fehlerkultur in der Rechtspflege"

Die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht auf dem 69. Deutschen Anwaltstag in Mannheim am 08. Juni 2018

 

Wie bereits in den vorangegangenen Jahren war die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht auch in diesem Jahr auf dem Deutschen Anwaltstag vertreten.

Am Freitag, den 08.06.2018, begrüßte die ARGE Sportrecht in der Zeit von 11:00 bis 12:30 Uhr Mitglieder und Interessierte.

Der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht, Rechtsanwalt Dr. Thomas Summerer hieß  die Zuhörer willkommen und führte in das Thema des Deutschen Anwaltstags „Fehlerkultur in der Rechtspflege“ im Zusammenhang mit sportrechtlichen Problematiken ein.

Anschließend folgten die Zuhörer dem interessanten Vortrag von Herrn Dr. Christian Deckenbrock, Akademischer Rat der Universität zu Köln, Schiedsrichter Hockey-Bundesliga, Köln, der sich ausführlich mit dem aktuellen Thema „Fehlentscheidungen von Schiedsrichtern und ihre Überprüfbarkeit im Feldhockey und Fußball“ auseinandersetzte. In interessanter Weise zeigte Herr Dr. Deckenbrock die Problematik des Videobeweises in der Praxis auf und erläuterte, wie der Hockeysport den Videobeweises bereits Jahre zuvor einführte und mit welchen ersten Problemen der Hockeysport zunächst zu kämpfen hatte. Ebenfalls zeigte er Vor- und Nachteile des Videobeweises auf.

Den Vortrag des Herrn Dr. Deckenbrock Sie im Mitgliederbereich. 

Im Anschluss konnten die Zuhörer Einblicke in das weltweit mit Spannung beobachtete Thema des behaupteten Staats-Dopings in Russland erhalten. Herr Rechtsanwalt Christof Wieschemann aus Bochum referierte zum Thema „Fehlerkultur in der sportgerichtlichen Rechtsprechung: Die Aufarbeitung der Manipulation des Doping-Kontrollverfahrens bei den Olympischen Spielen Sotschi 2014“ und gab interessante Einblicke in das Verfahren. Herr Wieschemann berichtete aus erster Hand, da er selbst als Bevollmächtigter in dem Verfahren beteiligt war.

Den Vortrag des Herrn Wieschemann Sie im Mitgliederbereich. 

 

Des Weiteren fand am gleichen Tag erstmalig eine Kooperationsveranstaltung mit der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht statt (Freitag, 08. Juni 2018, 13.45 bis 15.15 Uhr), bei welcher die Rechtsanwaltskollegin Frau Sonja Hein-Schnieder interessante Einblicke in das Thema „Fehler in der Betriebsprüfung bei Vereinen – einfach ist es nicht“ aus sozialrechtlicher Sicht gab.

Den Vortrag von Frau Hein-Schnieder finden Sie im Mitgliederbereich. 

 

Die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht, dankt allen Vortragenden für ihre Bereitschaft, den Anwesenden einen interessanten Tag zum Thema Fehlerkultur in der Rechtspflege auf dem 69. Deutschen Anwaltstag in Mannheim zu bereiten.

 

von RAin Wilhelm, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht

 

2017

"Aufgaben und Probleme der Sportrechtspraxis"

 

Tagung der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht am 24./25.November 2017

Auch im Jahr 2017 begrüßte die ARGE Sportrecht ihre Mitglieder und Interessierte zur Jahrestagung. Am 24. und 25. November 2017 waren wir in Leipzig zu Gast. Diesmal war das Interesse an der Tagung besonders groß, wie an der erfreulich hohen Teilnehmerzahl zu erkennen war.

Der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht, Rechtsanwalt Dr. Thomas Summerer (München), hieß die Teilnehmer am Freitag, den 24.11.2017 um 13 Uhr willkommen und führte in das Tagungsthema „Aufgaben und Probleme der Sportrechtspraxis“ ein.

 

Mit großer Spannung wurde der Referent Herr Michael Drotleff, Marketingleiter des Erstligisten RB Leipzig, erwartet. Herr Drotleff gab den Teilnehmern der Tagung einen Einblick in die Geschichte und Entwicklung des Fußballvereins und begeisterte die Teilnehmer mit einem interessanten nicht-juristischem Vortrag.

Im Anschluss folgten die Teilnehmer der Tagung dem interessanten Vortrag von Rechtsanwalt und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht, Herrn Karl Hamacher (Köln), der sich ausführlich mit dem Thema „Live-Streaming von Sport-Events“ am Beispiel der Handball – WM 2017 widmete. Unter anderem ging K. Hamacher der Frage nach, wie die Übertragung der Handball WM im Internet, kurzfristig ermöglicht durch die DKB, lizenzrechtlich zu behandeln war, ob es sich hierbei also um Telemedien oder um Rundfunk handelte. Ebenfalls ging der Vortrag auf Fragen zur GEMA sowie zu den Zukunftsaussichten in diesem Bereich ein.

Den Vortrag von Rechtsanwalt Karl Hamacher finden Sie hier.

 

Anschließend sprangen Rechtsanwälte Prof. Dr. Anne Jakob (Frankfurt), Prof. Dr. Martin Schimke (Düsseldorf), beide Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht, und Christof Wieschemann (Bochum) für Dr. Clemens Prokop ein, der sein Referat zum Thema Ausschluss eines NOK von Olympischen Spielen kurzfristig absagte. A. Jakob nahm hierzu in Bezug auf den paralymischen Sport Stellung, M. Schimke zum olympischen Sport. Nach jeweils einer kurzen theoretischen Darstellung nannten sie Beispiele aus der Praxis. C. Wieschemann beschrieb anschließend anhand eines aktuellen Beispiels aus seiner Anwaltspraxis die Problematik bei der Anwendung des McLaren-Reports für die Dopingsperre von Individualathleten und das Vorgehen des IOC im Rahmen der Tätigkeit der Oswald-Kommission.

Nach diesen überaus interessanten und auch neuen Einblicken in den derzeitigen Stand der Aufarbeitung des nachgewiesenen russischen Staatsdopings erhielten auch in diesem Jahr die Teilnehmer der Tagung durch Herrn Rechtsanwalt und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht, Dr. Jörg Alvermann (Köln), Einblicke in die aktuelle Entwicklung im Steuerrecht „Sportsponsoring und Steuern“.

Den Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Jörg Alvermann finden Sie hier.

 

Der erste Tag endete nach der Besichtigung des Jugendleistungszentrums von RB Leipzig (Fotos finden Sie hier) sowie der Besichtigung des in Leipzig ansässigen Porschewerks mit einem gemütlichen Abendessen in der „Leipziger Weinwirtschaft“, bei dem der Vorstand Recht des RB Leipzig zugegen war und geduldig alle Fragen beantwortete.

 

Der Samstagmorgen startete bereits um 9 Uhr mit der Mitgliederversammlung einschließlich der Wahl des Vorstands. Das Protokoll zur Mitgliederversammlung finden Sie hier.

Um 11 Uhr konnten die Teilnehmer sodann dem Vortrag des Kollegen Rechtsanwalt Dr. Hanns-Uwe Richter aus Heidelberg folgen, der zu dem Thema „Pyrotechnik im Profisport – Risiken für Vereine und Fans“ referierte. Die vielen Beispielen aus der Praxis beschäftigten sich im Wesentlichen mit Haftungs- und Schadenersatzfragen jeweils aus Sicht der Vereine, der Zuschauer und der Verletzten.

Den Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Hanns-Uwe Richter finden Sie hier.

 

Nachfolgend berichtete Kollege Rechtsanwalt Hendrik Pusch aus Leipzig über „Neue Erscheinungsformen des Techno –und Biodopings“. Anschaulich und interessant beschrieb er Beispiele aus der Praxis, über die so mancher Teilnehmer in Staunen geriet. Diskutiert wurde dabei auch die ethische Verwerflichkeit nicht nur von Veränderungen am Material (wie etwa der Motor am Fahrrad), sondern des Körpers (Brustverkleinerung, Augenlasern).

Herr Rechtsanwalt Jan Pommer (Köln), Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht, nahm im Anschluss an den Vortrag von H. Pusch das Thema „E-Sports“ noch einmal auf und lieferte eine interessante Nachlese zum Deutschen Anwaltstag 2017 in Mannheim. Er gab einen spannenden Ausblick in die Zukunft des E-Sports. Als Director Team and Federation Relations bei der Turtle Entertainment GmbH, der Betreibergesellschaft der ESL, das größte eSport-Unternehmen der Welt, war niemand besser geeignet, Chancen Entwicklungstendenzen im E-Sport vorstellen.

Den Vortrag von Rechtsanwalt Jan Pommer finden Sie hier.

 

Im Anschluss folgten die Teilnehmer dem Vortrag des Kollegen Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Fröhlich aus Aachen, der an Stelle der geplanten aktuellen Stunde zur CAS-Rechtsprechung über die Problematiken bei insolventen Fußballvereinen berichtete. Dr. Fröhlich war erst im Jahr 2017 in den Vorstand des insolventen Fußballvereins Alemannia Aachen gewählt worden und berichtete eindrucksvoll über Problematiken, mit denen sich Fußballvereine im Rahmen eines Insolvenzverfahrens auseinanderzusetzen haben.

Am Nachmittag ging es trotz widriger Wetterbedingungen für die Fußballfans unter Tagungsteilnehmern zum Bundesligaspiel RB Leipzig gegen Werder Bremen in die Red Bull Arena Leipzig.

Alles in allem kann die ARGE Sportrecht auf eine erfolgreiche, abwechslungsreiche und interessante Tagung zurückblicken. Damit verbunden ist der Dank an die Referenten, Gesprächspartner, Organisatoren, Mitgliedern und Interessenten, die alle dazu beigetragen haben, dass die Jahrestagung erneut zu einem schönen Event der Weiterbildung und des Wiedersehens geworden ist.

 

von RAin Wilhelm, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht

 

"Digitalisierung und Legal Tech im Sportrecht"

Die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht auf dem 68. Deutschen Anwaltstag in Essen am 26.05.2017

 

Wie bereits im vorangegangen Jahr war die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht auch in diesem Jahr auf dem Deutschen Anwaltstag vertreten.

Am Freitag, den 26.05.2017, begrüßte die ARGE Sportrecht in der Zeit von 11:00 bis 13:00 Uhr Mitglieder und Interessierte .

Der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht, Rechtsanwalt Dr. Thomas Summerer hieß  die Zuhörer willkommen und führte in das innovative Thema „Digitalisierung und Legal Tech im Sportrecht“ ein., Anschließend folgten die Zuhörer dem interessanten Vortrag von Rechtsanwalt Roman Brtka, LL.M., der sich umfangreich und ausführlich mit dem Thema „E-Sports, digitaler Sport und Recht - aktuelle und zukünftige Fragestellung“ beschäftigte. Unter anderem ging Rechtsanwalt Brtka de Frage nach, was E-Sport  ist, insbesondere, ob E-Sport  Sport ist oder nicht. Weiterhin beschäftigte sich der Vortrag mit möglichen urheberrechtlichen Berührungspunkten des E-Sports. Im Zusammenhang mit der Frage nach automatisierter Software, sogenannten cheat boots, wurden die BGH-Entscheidungen Word of Worldcraft I und II näher betrachtet. Zum Abschluss des Vortrags wurde die Frage diskutiert, ob man alle E-Spiele als Sport betrachten kann oder ob man hier ggfls.  unterscheiden muss.

Den Vortrag des Kollegen Brtka finden Sie hier.

Im Anschluss wohnten die Zuhörer einem interessanten Gespräch der Rechtsanwälte Karl Hamacher und Gernot Tripke, LL.M. (Deutsche Eishockey-Liga) bei. Auch hier stand das Thema des 68. Deutschen Anwalttags „Legal Tech“ im Vordergrund. „Digitalisierte virtuelle Werbung im Sport, Chancen und Herausforderungen in Recht und Praxis“. Das Thema der virtuellen Werbung hat nach Aussagen von RA Tripke im Eishockey bereits Einzug gehalten. Allerdings sei man in den USA viel weiter als auf dem deutschen Werbemarkt. Herr Tripke wies darauf hin, dass im Wege des Einzugs der virtuellen Werbung unter anderem auch Sponsorenverträge angepasst werden müssen, weil diese die „neue“ Werbeform bislang teilweise gar nicht berücksichtigen. Wichtig für die Werbetreibenden in der Branche sei das Motto „ Es muss echt aussehen!“. Man war sich einig, dass der Trend der virtuellen Werbung in Deutschland  nicht verschlafen werden darf.

Zum Abschluss der Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht referierte ein Nichtjurist zu einem aber auch für Juristen sehr interessanten Thema: Helmut Sauro von der Kroll Ontrack GmbH berichtete anschaulich von Legal Tech Compliance–Untersuchungen im Sport, genauer: von der Methodik der Untersuchung der unzähligen Unterlagen und Aktenordner zur Vergabeaffäre der FIFA zur Fußball-WM 2006 nach Deutschland. Herr Sauro lieferte interessante Einblicke in die künstliche Intelligenz zum predictive coding. Wer sich schon immer gefragt hat, wer die Dokumente zur Vergabe der WM 2006 alle auf relevante Informationen zur Aufklärung der Sache geprüft hatte, fand hier eine eindrucksvolle Antwort.

 

Die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht, dankt allen Vortragenden und Gesprächspartnern für ihre Bereitschaft, den Anwesenden einen interessanten Tag zum Thema Digitalisierung und LegalTec im Sportrecht auf dem 68. Deutschen Anwaltstag in Essen zu bereiten.

 

von RAin Wilhelm, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Sportrecht

2016

„Gegenwartsfragen des Sportrechts"

Herbsttagung vom 11. – 12.11.2016 in Dortmund mit Mitgliederversammlung.

Die Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht mit dem Thema „Gegenwartsfragen des Sportrechts“ fanden am 11.-12. November 2016 in Dortmund statt.

Das Programm Sie hier.

2015

„Polizeieinsätze rund um das Stadion – auf wessen Kosten?“

am Freitag, den 12.06.2015 auf dem 66. Deutschen Anwaltstag in Hamburg, 13.30 – 18.00 Uhr:

1. Pro und Contra der Kostenbeteiligung der Bundesliga:  Ulrich Mäurer, Senator für Inneres und Sport, Bremen; N.N., Vertreter der DFL, Dortmund.

2. Gesetz-/Verfassungs- und Zweckmäßigkeit von Kostenbeteiligungen: RA Gunnar Kempf, LL.M., Rostock.

3. Fußball, Polizei und private Sicherheit – wie kann das zusammenpassen?: Prof. Dr. Thomas Feltes, Ruhr-Universität Bochum.

Mit anschließender Diskussion (Moderation: RA Dr. Thomas Summerer, München)

Das komplette Programm und alle weiteren Informationen rund um den DAT finden Sie unter www.anwaltstag.de.

2014

„Compliance im Sportrecht; Presserechtliche Strategien“

Gemeinsame Tagung der AG Sportrecht und der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV vom 29. – 30. August 2014.


Programm finden Sie hier.

 

„Vor der FIFA-WM in Brasilien: Schiedsgerichtsbarkeit und Fußball“

in Kooperation mit der AG Sportrecht des DAV und der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) veranstaltet das Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg am 6. Juni 2014 eine gemeinsame Tagung.

Das Programm und weitere Informationen finden Sie hier.

2013

„Der Sportclub in der Krise: Vorsorge – Insolvenz – Sanierung“

Gemeinsame Tagung der AG Sportrecht und der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung vom 06. – 07. September 2013.

Programm finden Sie hier.

Sportrechtetagung in Düsseldorf 2013

Die erste Tagung 2013 der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht fand beim DAT am 7. Juni in Düsseldorf statt.

Das Programm finden Sie hier.

2012

"Sportrecht in der Praxis"

Die Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht findet am 14.-15. September in Köln statt.

Das Programm finden Sie hier.

2011

"Arbeits-, Sozial- und Presserecht im Sport"

Die Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht findet am 7.-8. Oktober in München statt.

Das Programm finden Sie hier.

2010

Herbsttagung und Mitgliederversammlung am 01.-02.10.2010 Brennpunkte des Sportrecht

Die Tagungsordnung finden Sie hier.

"Manipulationen im Sport und rechtliche Gegenwehr"

Frühjahrstagung mit WM "auf Schalke" am 7./8. Mai 2010 in Bochum.

Programm finden Sie hier.

 

2009

"Autonomie des Sports trotz Europa?"

Jubiläumsveranstaltung "10 Jahre ARGE Sportrecht" am Rande der Leichtathletik Weltmeisterschaft – am 21./22.08.2009 in Berlin einschließlich Mitgliederversammlung mit Wahlen zum geschäftsführenden Ausschuss.

Das Programm finden Sie hier.

 

2008

Sportrechtstagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht 07. und 08. November 2008 in Köln

Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung finden Sie hier.

Das Programm der Sportrechtstagung finden Sie hier.

Wintertagung der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht

09. und 11. April 2008 in Obertauern, Österreich.

Sonderwertung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Für den 35. real,-Berlin-Marathon 2008 am 27. und 28. Septermber 2008 veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht wieder eine Sonderwertung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Nähere Informationen finden Sie hier.

2007

Sonderwertungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Auch in diesem Jahr hat die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im DAV eine Sonderwertung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Berlin-Marathon durchgeführt. Bei der Siegerehrung am 01.10.2007 im DAV-Haus überreichte DAV-Hauptgeschäftsführer Dr. Dierk Mattik die von der Arbeitsgemeinschaft gestifteten Preise an die Entplatzierten. Gegenüber dem Vorjahr war eine weitere Leistungssteigerung zu verzeichnen.

Die gesamte Auswertungsliste finden Sie hier.

Sportrechtstagung am 27. und 28. Juli 2007 in Amsterdam / NL -Im Vorfeld der Deutsche Tourenwagen Masters (DTM) 2007 in Zandvoort/NL -

Themen:

Aktuelle Sportrechtsfälle in der EU
Rechtsfragen im Motorsport
Rechtliche Probleme aus der Sicht eines Motorsportlers
Vereinsrecht Block III: Haftungsfragen im Verein
Aktuelles Thema: Z.B. Neues Gemeinnützigkeitsrecht, Sportwetten

Das Programm finden Sie hier.

Sportrechtstagung am 26./27.01.2007 in Dortmund

– am Rande der Handball-WM -

Tagung der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht am 26./27.01.2007 am Rande der Handballweltmeisterschaft in Dortmund.

Themen:

  • Organisation und Schiedsgerichtsbarkeit der „International Handball Federation“
  • Das Verfahren bei den Sportgerichten des Deutschen Handballbundes
  • Steuer- und sozialrechtliche Aspekte des Vereinsrechts
  • Aktuell: vorauss. Gesetzentwurf Sportwetten

Das Programmheft finden Sie hier.

2006

Sportrechtskongress "Sports & Law" Berlin 2006

Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im DAV, International Sports Lawyers Association (ISLA), Landessportbund, Berlin und ICSSPE.

Veranstaltung am 28./29.4.2006 in Berlin nahe dem Olympia Stadion mit folgenden Themen und Referenten:

  1. Monopol der Sportverbände – ein Auslaufmodell?
    Torben Toft, Brüssel; Prof. Dr. Werner Schroeder, Innsbruck
  2. Sonderrecht für Profisportler – Arbeitnehmer oder Unternehmer Paul-Werner Beckmann, Herford; Ian Blackshaw, Weybridge
  3. Rechtsentwicklungen im Fußballsport, Heinz Tännler, FIFA-Zürich; Dr. Christian Krähe, Konstanz
  4.  Kampf gegen Sportbetrug – Verbandsgeschäft oder Staatsaufgabe? Prof. Dr. Dieter Rössner, Marburg
  5. Podiumsdiskussion zu den Kongressthemen.

 

 

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